Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei ANBUHL.

Ich freue mich über Ihr Interesse.
Ich habe meine Kanzlei 1997 für Sie gegründet.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit lag dabei von Beginn an im Bereich des Erbrechts sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts.
2008 wurde ich durch die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt.
2011 erlangte ich meine Zulassung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ich stehe Ihnen aber auch gern in anderen Rechtsgebieten zur Verfügung, insbesondere im Immobilienrecht, Vertragsrecht und Schadensersatzrecht.
Für Sie als Rechtsratsuchenden ist es oft nicht möglich, das jeweilige Rechtsgebiet richtig einzuordnen.
Sprechen Sie mich an und fragen Sie mich.
Ich habe schon vielen Menschen in schwierigen Situationen helfen können.
Ich bin für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig.