Aufgrund meiner Ausbildung zum Bankkaufmann habe ich mich als Rechtsanwalt auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert. Die Finanz- und Bankenkrise erforderte eine weitere Intensivierung meiner Tätigkeit in diesem Bereich.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen gerne bei allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch im Prozeß, zur Seite.
Meine Tätigkeit umfaßt insbesondere die Bereiche:
- Kreditrecht
- Kapitalanlagen
- Wertpapierrecht
- Vermögensverwaltung
- Aufklärungs- und Beratungspflichten
- Zahlungsverkehr
- Börsenrecht
Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir. In diesem Termin können wir auch das anfallende Honorar in Ruhe besprechen.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Frage der Kostenübernahme für Sie klären.
Ich habe schon vielen Menschen in schwierigen Situationen helfen können.
Ich bin für Sie im gesamten Bundesgebiet tätig.